Laut Wikipedia war Maria Theresia von Österreich (* 13. Mai 1717 in Wien; † 29. November 1780 ebenda) eine Fürstin aus dem Hause Habsburg.[1] Die von 1740 bis zu ihrem Tod regierende Erzherzogin von Österreich und Königin u. a. von Ungarn (mit Kroatien) und Böhmen zählte zu den prägenden Monarchen der Ära des aufgeklärten Absolutismus. Nach dem Tod des Wittelsbachers Karl VII. 1745 erreichte sie die Wahl und Krönung ihres Gatten Franz I. Stephan zum römisch-deutschen Kaiser. Ohne eigene Hausmacht und ohne nennenswerte militärische oder politische Begabung widmete sich Franz Stephan vor allem der finanziellen Absicherung der kaiserlichen Familie, worin er sehr erfolgreich war. Die Regierungsgeschäfte der Habsburgermonarchie führte seine Frau allein. Wie jede Gattin eines Kaisers wurde sie, obwohl nicht selbst gekrönt, als Kaiserin tituliert. Maria Theresia musste unmittelbar nach Antritt der Herrschaft den Österreichischen Erbfolgekrieg bestehen. Zwar büßte sie 1748 im Frieden von Aachen den größten Teil Schlesiens und die Grafschaft Glatz an Friedrich II. von Preußen sowie die Herzogtümer Parma und Piacenza und Guastalla an Philipp, Infant von Spanien, ein, konnte aber alle weiteren Habsburger-Besitzungen wahren. In der Folge betrieb sie eine umfassende Reformpolitik in verschiedenen Bereichen. Dazu gehörten die Staatsorganisation, das Justiz- und das Bildungswesen. In der Wirtschaftspolitik verfolgte sie eine neuere Form des Merkantilismus. Im Sinne des aufgeklärten Absolutismus wurde die Bedeutung der Stände und partikularen Kräfte zurückgedrängt und dadurch der Zentralstaat gestärkt. Außenpolitisch suchte Maria Theresia den Ausgleich mit Frankreich. Nach dem Siebenjährigen Krieg musste sie endgültig auf Schlesien verzichten. Im Zuge der Ersten Polnischen Teilung erwarb sie Galizien. Nach dem Tod ihres Ehemannes 1765 machte sie ihren Sohn Joseph II., der bereits als designierter Nachfolger des Vaters 1764 zum römisch-deutschen König gekrönt worden war, zum Mitregenten in den habsburgischen Erblanden. Allerdings erwies sich aufgrund unterschiedlicher politischer Vorstellungen die Zusammenarbeit zwischen Mutter und Sohn als relativ schwierig. Joseph II. war der erste Monarch des durch seine Eltern begründeten Hauses Habsburg-Lothringen, das bis 1918 regierte. Die Constitutio Criminalis Theresiana (auch Nemesis Theresiana oder nur Theresiana) war ein von der österreichischen Herrscherin Maria Theresia erlassenes Strafgesetzbuch. Das Buch begründete ein einheitliches Straf- und Strafprozessrecht in den Ländern Österreichs und Böhmens. In Ungarn galt das Gesetz dagegen nicht. Entworfen wurde das Buch 1768 in Wien, am 31. Dezember dieses Jahres wurde es, obwohl es von Staatsrat und Staatskanzlei wegen seiner Rückständigkeit abgelehnt worden war, in Kraft gesetzt. Die umstrittene Theresiana war jedoch nur bis 1787 gültig, da zu dem Zeitpunkt die Folter im Josephinischen Strafgesetz komplett abgeschafft wurde. Die Constitutio Criminalis Theresiana war neben der angestrebten Vereinheitlichung des Strafrechts in Österreich auch ein Versuch Maria Theresias, die damals üblichen Foltermethoden verbindlich zu regeln und zu beschränken. Das Buch enthält in zwei Anhängen, den „Beylagen“, Zeichnungen technischer Details und Konstruktionspläne von Folterinstrumenten. Auch die korrekte Durchführung der „legalen Torturen“ wird peinlich genau beschrieben. Im Textteil des Gesetzbuches waren die Strafen und ihre genaue Durchführung festlegt. Dazu gehörten Todesstrafen wie die Hinrichtung durch Verbrennen, Schwert oder Strang ebenso wie Leibstrafen, z. B. durch Auspeitschen, Foltern oder Verstümmeln. Bei Frauen sah das Gesetz die Möglichkeit vor, die Todesstrafe durch Herausreißen der Brüste vor der eigentlichen Hinrichtung zu verschärfen (vgl. auch Brustreißer). Constitutio Criminalis Theresiana of 1768, the Penal Code of Maria Theresa. ... Under the influence of Joseph von Sonnenfels, Joseph II had torture and the death penalty abolished.