Immanuel Kant unterschied zwischen „psychologischer“ und „transzendentaler“ Freiheit. Die psychologische Freiheit war die innere Verkettung von Motiven und eigentlich determiniert.[52] Als transzendentale Freiheit bezeichnete er die Fähigkeit eines Wesens, eine Handlung von selbst anzufangen.[53] Neben dieser theoretischen Unterscheidung kannte er noch die praktische Freiheit. Das ist diejenige Freiheit, die Voraussetzung der Zuschreibung von Handlungen in der Moral, also von Verdienst und Schuld ist (damit auch von gerechter Belohnung und Strafe). Man sei durch die Notwendigkeit des moralischen Gesetzes als obersten praktischen Gesetzes für vernünftige Wesen gezwungen, einzusehen, dass man dem Willen eine Freiheit von der Naturkausalität beimessen müsse.[54] Denn die Kausalität des Willens selbst sei als eine Kausalität aus Freiheit zu denken. Den dadurch entstehenden Widerspruch zur Determination durch die Verkettung innerer Motive löste Kant dadurch, dass er die notwendige Naturkausalität auf Abfolgen von Ereignissen in der Zeit beschränkte, diese Zeit aber nicht an sich existiere, sondern wie auch der Raum nur unsere Anschauungsform von Dingen als Erscheinungen sei. („Erscheinung“ ist nicht mit „Schein“ zu verwechseln!) Die Person als Vernunftwesen betrachte sich aber selbst als Ding an sich und gebe sich, losgelöst von zeitlicher Abfolge und damit nicht kausal auf eine Naturbestimmung zurückführbar, selbst das moralische Gesetz (Autonomie als Selbstgesetzgebung). Sie verschaffe sich ihren Charakter selbst und rechne sich daher ihre Handlungen als unabhängig von jeglicher bestimmender Naturursache und allein in der freien Kausalität des Willens gründend selbst zu.[55]