Lieber Herr Nielsen, Dank für Ihre Zwischenmeldung. Auch ich befinde mich in einem Zwischenzustand, habe Verschiedenstes angefangen und befand mich heute jedenfalls nicht in der Lage auch nur ein Einziges fortzuführen. Vielleicht, hoffentlich, geht's morgen besser. Das wesentliche Ereignis der vergangenen Woche war meine Entdeckung in einer übersehenen Schublade der gesammelten Korrespondenz unserer Familienmitglieder in den Monaten Dezember 1938 bis einbeschlossen März 1939, die Zeit in der mein Vater sich in New York, meine Mutter, meine Schwester und ich, uns in Braunschweig befanden. Diese Briefe heute mit 87 Jahren zu lesen ist mir ein ergreifendes DaCapo meines kindlichen Erlebens als ich acht Jahre alt war. Wenn ich heute für die verzehrend schmerzlichen Gefühle die meine Mutter in jenen Monaten quälten, die es ihr in Klagen von lyrischer Gewandtheit und Klarheit niederzuschreiben gelang, in der Literaturgeschichte nichts Vergleichbares kenne, (auch nicht die Briefe Susette Gontards an Hölderlin, mit deren Entdeckung und Veröffentlichung mein einstiger Lehrer Karl Vietor sich vor neunzig Jahren namhaft machte,) ist dies vielleicht der Fall, weil mich das damals als Kind Erlebte so tief und unverrückbar beeindruckt hat. Meine Mutter hat verschiedentlich gebeten dass ihre Briefe, damit kein Dritter sie jemals läse, zerstört werden möchten. Sie hat aber zugleich an meinen Vater geschrieben, dass nur er, - und Jochen, - ihr acht Jahre altes Kind, was sie damals erlebte je würde verstehen können. Die Gelegenheit diese Briefe zu zerstören, wie sie ihre Briefe aus der Verlobungszeit zerstört, hat meine Mutter nicht wahrgenommen. Zuletzt hat sie diese Trennungsbriefe ungeachtet ihres vorherigen Wunsches, erhalten. Kommenden Januar werden achtundzwanzig Jahre seit ihrem umnachteten Tode vergangen sein. Was soll ich nun machen mit diesen Briefen, und mit dem Leiden das sie in so einzigartiger Weise verkünden? Täte ich meiner Mutter ein Unrecht wenn ich diese Korrespondenz veröffentlichte? Oder tue ich ihr ein Unrecht wenn ich diese Korrespondenz unbeachtet verschallen lasse? Wird was zur Lebenszeit von ihr verboten war, durch ihren Tod erlaubt? Wenn die amerikanischen Gesetze, jedenfalls, der Verstorbenen das Verfügungsrecht über ihren Körper entziehen, so dass sie ohnmächtig ist über die Bestattung ihres Körpers zu entscheiden, wie steht es dann mit der Verstorbenen Verfügungsrecht über die Erzeugnisse ihres Geistes? Oder waltet hier, auf den Gefilden des Seelischen, eine Gerichtsbarkeit höher und hehrer als als im Bereich des Testaments über das Materielle? Lieber Herr Nielsen, ich bestelle Sie zum Geistesanwalt - oder sollte ich schreiben, zum Geistesrichter, und warte auf Ihren Rat - oder Ihr Urteil. Herzliche Grüße und Wünsche für alles Gute Ihnen beiden. Jochen Meyer