(ungefaehr am 20. November 1994) Ich denke weiter ueber Euer (?unser) Problem nach. Ich habe Aufstellungen der die Frage betreffenden Zahlen gemacht; halte es jedoch fuer ratsam sie Dir weder per E-mail noch im Abdruck mitzuteilen. Besser waere es, wenn Du die Tabellen und Rechnungen bei Gelegenheit von meinem Bildschirm ablaesest. Der Beschlusz zu dem ich gekommen bin, ist dasz wir L mit ebenderselben Nachsicht, Verstaendnis und Liebe begegnen sollten, wie einem Deiner anderen Kinder, wenn es ungezogen ist. Du koenntest ihr dann, wenn ihr beide in Stimmung seid, die Zahlen vorlegen, und von ihr entscheiden lassen, ob und wie sie den Ankauf des Klavieres bestreiten moechte. Ihr beide habt circa 29.9 zur Verfuegung, welche ihr ohne Verlust verkaufen koenntet. Ihr vermoechtet den Kauf also ohne Subvention (subsidy) von uns durchzufuehren. Andererseits aber wuerden M und ich L gern 20, in diesem Jahr und zehn im naechsten schenken, wenn sie es moechte. Die Treuhandkonten, sollten, meine ich, fuer diesen Zweck nicht angegriffen werden, um keinen Prezedenzfall zu schaffen. Darueber hinaus rechne ich, dasz es nicht unvernuenftig waere, da ihr eine fuenfgliedrige Familie seid, L jaehrlich zwanzig Prozent Euerer Ersparnisse zur Verfuegung zu stellen, bei Eurem gegenwaertigen Einkommen schaetzungsweise 9 bis 10, welche sie uneingeschraenkt und ohne Rechenschaft abzulegen, ausgeben oder sparen moechte, wie es ihr gefiel. Im Rahmen seiner solchen Regelung sollte es moeglich sein, darueber zu einem Einverstaendis zu gelangen, dasz Entscheidungen ueber weitere groeszere Ausgaben nur von Dir getroffen wuerden.