am 26. Juli 1994 .PP Eh ich dies vergesse. Gestern hatte ich einen neuen Patienten, einen kleinen rundlichen etwas schaebig aussehenden Anwalt im Alter von ungefaehr vierzig Jahren, der mir auf meine Frage, auf welchem Gebiet er sich denn spezialisiere, zur Antwort gab, seine Praxis bestuende groeszten Teils aus Klaegerinnen welche Klage wegen geschlechtlichen Miszbrauchs gegen ihre Psychiater oder behandelnden Psychologen anzustrengen gesinnt waren; und als ich ihm dann etwas von witch hunt, Hexenverfolgung also, zur Antwort gab, versuchte er mich durch eine kleine Geschichte von Wert und Notwendigkeit seiner Arbeit zu ueberzeugen. .PP Die Geschichte, welche sich in meiner Phantasie unverzueglich zu einem Roman ausdehnte, handelte von einer Frau in einer Irrenanstalt, welche Monate oder gar Jahre lang, allabendlich, ist dies zu glauben ?, von ihrem Seelenarzt, lies, Psychiater, leiblich heimgesucht wurde. Dieser bewirkte, als er versetzt wurde, dasz seine Geliebte in das gleiche Institut in welchem er nunmehr taetig sein sollte, ueberwiesen wuerde. .PP Die Geschichte, so scheint mir, ist vergleichbar einer Tintenfleckprobe, denn jeder der sie hoert, wird sie nach eigener Gesinnung deuten; und die Meinung meines Rechtsanwalts, die Frau waere von ihrem Arzt vergewaltigt worden, entspricht dann auch wohl dem vulgaeren Vorurteil, und der vulgaeren Besinnung, demgemaesz jede geschlechtliche Beziehung ausbeuterisch ist. .PP Ich fragte ihn dann, ob er es nicht fuer moeglich hielte, dasz der Mann die Frau tatsaechlich geliebt haette, und noch wesentlicher, sie ihn; und dasz die allnaechtliche Visitierung ein groszes Glueck fuer sie, und das einzige in ihrem armseligen Leben, bedeutet haette. .PP Diese Frage verblueffte meinen Anwalt, ohne dasz er sie mir zu veruebeln schien. Eine Antwort jedoch hatte er nicht. Er blieb stumm.