am 8. April 1994 .PP Man hat oft einen absoluten Unterschied zwischen Naturgesetzen und den Gesetzen des Staates behauptet. Mich d}nkt diese Unterscheidung verfehlt. Sie beruht auf der Voraussetzung, da~ die Naturgesetze tats{chlich der Natur innesind, w{rend politische Gesetze von V|lkern oder deren Oberh{uptern erfunden sind. .PP Die Gleichschaltung der beiden Gesetzesarten kann offensichtlich durch den Beweis zustandekommen, entweder da~ auch politische Gesetze ihre Bedingung in der Natur haben; oder da~ wissenschaftliche Gesetze auch unversehens Erzeugnisse menschlicher Gesellschaft sind. Tats{chlich lassen sich beide Standpunkte vertreten, sind sogar bei n{herem Bedenken untrennbar, insofern als die menschliche Gesellschaft ja auch ein Bestandteil der Natur ist, und letzter Dinge nur als solcher verst{ndlich wird. Die Behauptung. da~ unser Wissen von der Natur unabh{ngig von der Gesellschaft, von ihren Schranken und Bedingungen bestehen sollte ist offensichtlich ein ideologisch begr}ndetes Postulat, welche sich nicht nur nicht beweisen l{~t, sondern welches sich auch widerspricht insofern als jede begriffliche Betrachtung, eingeschlossen dieser, nur auf gesellschaftlicher Ebene sinnvoll ist. Offensichtlich ist das Entweder-Oder welches einen Unterschied zwischen der Tats{chlichkeit der Natur und den der Gesellschaft entspringenden Vorstellungen behauptet, ein Fehler. Dieser Fehler entspringt dem Anspruch des Menschen auf unbedingtes, von Ich und Gesellschaft unabh{ngiges, Wissen. Eines solchen Wissens ist der Mensch nicht f{higer als des Fluges. .PP Dieser Behauptung aber liegt die Feststellung nahe, da~ obgleich er keine Vogelschwingen besitzt, er dennoch Maschinen gebaut hat, die ihm das Fliegen erm|glichen. Vielleicht verm|chte er in analoger Weise des unbedingten Wissens habhaftig werden. Ich wei~ es nicht. Die Frage hat sich selbst mir aufgedr{gt. Zur Antwort gezwungen, m}~te ich bekennen, da~ ich das von der Gesellschaft und vom eigenen Geist unabh{ngige Wissen f}r sehr unwahrscheinlich halte.