am 25. Februar 1990 .PP Was nun den Inhalt der kantschen Lehren anbelangt, so gilt es sie in ihren einzelnen Teilen zu betrachten, denn obzwar der Name Kant und der Begriff kantsche Philosophie eine einheitliche Vorstellung auslo#sen, so ist doch diese Vorstellung eine Ta#uschung, insofern als die Gesamtheit des kantschen Werks aus zahlreichen Schriftstu#cken besteht, welche einerseits sich a#nhnlich, andererseits aber auch verschieden von einander sind, und welche einzeln gedeutet und bewertet werden mu#ssen. .PP Vorerst, da wir mit der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten begonnen haben, einige Bemerkungen zur Sittenlehre. Gesetz, Pflicht, Achtung, Neigung sind die Stichworte mittels derer Kant den Bereich der Ethik zu ermitteln sucht. Nach den ersten Kapiteln der "Grundlegung" sollte man meinen dieser Zweck bestu#nde lediglich in der Achtung vorm Gesetz, dass der Mensch also zu dem Zweck lebe, dem Gesetz Achtung, Gehorsam und Ehre zu bezeugen. Bei dieser U#berlegung entbehre ich eine Beschreibung von Sinn und Zweck des Menschendaseins. Vermutlich wird sich Kant an mir unbekannten Stellen daru#ber gea#ussert haben. .PP Andererseits aber scheint es u#berflu#ssig Kants Bild vom Menschen zu erfragen, denn was immer Kant mo#chte anderswo ausgefu#hrt haben wird kaum von der Sittenlehre u#berholt werden und aus ihr la#sst sich eine unzweideutige Vorstellung daru#ber gewinnen was Kannt vom Menschen dachte. Dementsprechend nuss man annehmen, dass der Zweck des Daseins des Menschen ist, Glied in einer Gesetzesordnung zu sein. So befremdend diese Wertung auch sein mag, es ist unmo#glich sie zu verkennen. Man sollte sich, so gut man es eben kann, in die geistesgeschichtliche Lage der Zeit versetzen. Den herko#mmlichen religio#sen Vorstellungen hatte die Aufkla#rung abgeschworen. Kaum hundert Jahre waren es her seit die Pfarrer Deutschlands gepredigt hatten, der Zweck und die heilige Pflicht des Menschen sei Gott zu dienen. .PP Aus theologischer Perspektive wird nicht nur die kantsche Begriffswelt versta#ndlich, sondern auch die Bereitschaft seiner Mitwelt sowie auch der Nachwelt die bis zur Undurchdringlichkeit verwickelten Begriffe ernst zu nehmen und fu#r geheimnisvolle Wahrheit zu scha#tzen. Denn die Aufkla#rung hatte ja den Menschen von von der Herrschaft der Kirche befreit. Zwar wurde Gott noch erwa#hnt, aber nur als "ho#chstes Wesen", und es war durchaus unbestimmt welcher Art Beziehung zu ihm den Menschen noch mo#glich blieb. Die Rolle aber welche die Unmittelbarkeit Gottes in ihrem Leben gespielt hatte blieb unbesetzt. Die Freiheit vom Gottesdienst war ihnen, jedenfalls un bestimmten Bereichen ihres Bewusstseins, unertra#glich, so dringend war ihr Bedu#rfnis sich einem Ho#heren, also Gott, unterzuordnen und ihm zu dienen. Und dieses Bedu#rfnis wurde von Kants Moralphilosophie befriedigt. Dem moralischen Gesetz aus Achtung zu gehorchen war seelisch gleichwertig mit dem Gehorsam und der Ehre welche fru#here Geschlechter dem Gott der Kirche gezollt hatten. Ich halte es fu#r wahrscheinlich das eine sorgfa#ltiges Vergleichen von Kants Ausdruckformen mit den herko#mmlichen theologischen Begriffswendungen unter derem Einfluss er aufgewachsen war, enge inhaltliche Beziehungen aufweisen wu#rde, nicht una#hnlich den Parallelen welche Harry Wolfson zwischen der Begriffswelt Spinozas und der Talmudu#berlieferung aufgewiesen hat. .PP Diese Einsicht, insofern sie gu#ltig ist, wird die Erkla#rung der kantschen Moralphilosophie um manches fo#rdern. Denn sie beantwortet verschiedene verblu#ffende und vom Text im Dunkel gelassenen Fragen. Der Frage nach dem Gesetz, nach der Pflicht, nach der Achtung vor dem Gesetz, sind wir nun enthoben. Denn es offenbart sich ein tiefes Bedu#rfnis, vielleicht sogar eine Notwendigkeit, auf Seiten des Menschen sich einem Gesetz unterzuordnen. Man mag diese Eigenschaft schon am Kinde beobachten, welches sich unsicher und gefa#hrdet fu#hlt, wenn ihm die Eltern unbeschra#nkte Freihei gewa#hren. .PP Hinzu kommt die Tatsache, dass der Mensch die Fa#higkeit, und sogar die Neigung besitzt, das Gesetz zu verinnerlichen, und das heisst nicht nur, den Zwang des Gesetzes als subjektive Notwendigkeit zu empfinden, sondern auch die Anweisungen des Gesetzes aus der inneren Anschauung zu vervollsta#ndigen. Es mag sein, dass der durch das Gesetz ausgeu#bte Zwang, der einzige Zwang ist welchen der Mensch zu leiden gewillt ist. .PP In jedem Falle, ergibt sich nun eine andere Fragestellung.