am 15 Februar 1990 .PP Gestern abend habe ich mir Klemens das Vorwort zu Kants Grundlegung der Metaphysik der Sitten gelesen. Verschiedenes ist mir aufgefallen. .PP Unvermeidlich ist jede Betrachtung die Schwelle zu einem Urteil. Man begegnet jeglichem Neuen mit seinem Vorurteilen. In das Erwartete mischt sich das Erlebte. Man beschriftet ein Werk als gut oder schlecht, stempelt es als wahr oder falsch, vermisst sich es von einer vermuteten Quelle abzuleiten, als Aussage erbaulicher oder verderblicher Lehre, als von Gott oder Teufel eingefluestert. Auch die Behauptung, man verstuende ein Werk nicht, ist ein Urteil. Verstehen setzt allenfalls eine Bereitschaft wenn nicht gar einen Willen zum Verstaendnis voraus. Die Behauptung eine unwillkommene Denkweise nicht verstehen zu koennen war eine der Affektiertheiten des logischen Positivismus, eine Ablehnung welche dann aber auch als ein Nichtverstehenwollen gedeutet werden muss. Denn auf irgendeiner Ebene, vermag man fuer alles eine Erklaerung aufzufinden, vorausgesetzt dass man es genuegend schaetzt, um sich die dazu gehoerige Muehe zu machen. .PP Dementsprechend wird die Vorbedingung fuer das Verstehen durch unscheinbare Umstaende gegeben, am wichtigsten sicherlich, ob der Leser sich von dem Ruhm welcher das Schriftstueck oder seinen Verfasser umglaenzt angezogen fuehlt. Auch spielen gesellschaftlich-politische Erwaegungen bedeutenden Rollen, insofern als der Leser jederzeit bestrebt ist, sich selbst in einer Geisteswelt heimisch zu machen, und sich bei dieser Betaetigung die verschiedensten Gedanken und Vorstellungen zusammen sucht, nicht unaehnlich einem Spatzen der sich aus Graesern und Halmen sein Nest baut. .PP Ist die Schwelle bestanden, ein Bestehen das immer nur verhaeltnismaessig ist, so bieten sich je nach der Besachaffenheit des Schriftstueckes verschiedene Betrachtungsweisen. Am Einfachsten ist es immer noch das Geschriebene als Gebrauchsanweisung zu lesen, sich die Wahl vorbehaltend je nach Belieben seinen Instruktionen zu folgen, oder auch nicht. Anderenfalls mag man den Text als eine Anweisung zum Erleben deuten, ein Modell der Wirklichkeit aus dem man ersehen kann, wohin die Pfade der Erfharung ihn fuehren werden. So etwa wie man sich eine Landkarte vornimmt, um die Wege vorauszusehen welche man wird zuruecklegen muessen. Wiederum kann man das Schriftstueck als Schluessel zum Wesen eines Menschen, des Schriftstellers naemlich, betrachten, als Zeugnis, das seine eigentliche Bedeutung erst durch die Person seines Autors bekommt. Im Falle der kantschen Schrift aber scheint es mir tunlich, sie als ein Glied in dem grossen Gedankengewebe zu deuten, dass seine Urspruenge im Dichten und Denken der Hebraeer einerseits und der Griechen anderseits hat, und welches wie ein grossartiger Teppich den Boden ausfuellt, auf dem unser Geistesleben sich abspielt. .PP Bei der Betrachtung dieses Textes fiel mir die Spannung auf, welche zwischen der labyrinthischen Verschachtelung der Begriffe, der scheinbar unbegruendeten Ein und Aufteilungen der geistigen Bereiche, der Lehrgebiete, der geistigen Fakultaeten und Faehigkeiten einerseits, und der schlichten Behauptung des guten Willens als Quelle und Inbegriff und Merkmal (touchstone) des Guten andererseits besteht, und wie protestantisch und existentiell bedeutsam diese Reduktion der Moral auf die Innerlichkeit des Einzelnen doch sei. .PP Ich musste staunen ueber die Bedeutung welche Kant der alles durchdringenden Gesetzlichkeit zumisst. So behauptet er, dass auch das Gute nur gut sei, wenn es dem Gesetz zu folge geschaehe. Was aber besagt und bedeutet Gesetz? Ich besinne mich weder bei Kant, noch bei irgend einem anderen Denker auf eine hinreichende Erlaeuterung der Rolle welche die Gesetzmaessigkeit in unserem Erleben spielt. Folgendes ist zu bedenken: Der Gesetzesbegriff ist zweideutig, insoweit er zugleich die Vorgaenge der Natur wie die Handlungen des Menschen auf Gleichfoermigkeit und so auf ein und denselben Nenner zu bringen scheint. Und doch ist es unverkennbar, dass sich das Naturgesetz von dem juristischen in absolut qualitativer Weise unterscheidet. .PP Bemerkenswert ist auch, dass die Vorstellung vom Gesetz das Freiheitsbewusstesein des Menschen bestaetigt, denn dass eine Handlung gesetzmaessig getan wird besagt vor allem dass ihr die Freiheit inne war, auch gesetzeswidrig getan zu werden. Offensichtlich ist die Beziehung des Gesetzes zur Freiheit eine dialektische. .PP Wie der juristische Gesetzesbegriff eine Vorrichtung ist, mittels derer die Menschen ihre Handlungen einander angleichen, so ist der naturalistiche Gesetzesbegriff ist eine Vorrichtung, fast moechte ich sagen ein Mechanismus, mittels dessen die Menschen ihre Vorstellungen, ihre Begriffe von der Wirklichkeit einander mitteilen, und an einander gegenseitig pruefen.