am 9. Dezember 1989 .PP Die Rechtswissenschaft, a#hnlich wie andere Wissenschaften, sollte eine Beschreibung gela#ufiger (prevalent) Vorstellungen und Vorga#nge sein, bereinigt von aller Illusion und allem Idealismus und an den Grundrichtungen (Grunddimensionen) unseres Daseins geordnet. .PP Diese Grundrichtungen sind als wichtigste die Beziehung des Einzelnen zu Gott, die Beziehung des Einzelnen zu seinen Mitmenschen, die ko#rperlichen und geistigen Fa#higkeiten (Eigenschaften) des Einzelnen und der Gesellschaft, die verla#sslichen Eigenschaften der Natur, insofern wir sie zu erkennen vermo#gen.