am 6. Dezember 1989 .PP .na Es gibt dreierlei Art Gesetze. .PP Die erste, ho#chste Art besteht aus nur einem Gesetz. Es lautet, "Du sollst keine anderen Go#tter neben mir haben." Es ist ein unwahrscheinlicher Befehl der hier erlassen wird. Wenn ich ihn recht verstehe, ist er ein Schlu#ssel zu den Ra#tseln der Religiosita#t u#berhaupt, und ausserdem eine Hinweis auf die Kra#fte welche den Geist des Menschen erhalten. Dies Gebot gibt sich aus als eine Forderung des Gottes, "ein eifriger Gott", behauptet er zu sein, und scheint mit der Auschliesslichkeit die er fordert, eine Steuer zu erheben, und den Menschengeist zu seinen Gunsten zu beschlagnahmen. Wie aber alles andere menschena#hnliche an Gott ist auch diese Eifersucht, denke ich, als eine Projektion des Menschlichen in den Kosmos zu deuten. Die vermeintliche Perso#nlichkeit dieses Gottes soll dahingestellt bleiben. Der Gott bleibe uns unbekannt, und ebenso unbestimmt bleibe welch einen Nutzen er von diesem Gebot haben mo#chte, in dem unwahrscheinlichen Fall, dass er u#berhaupt geniesst. Unentrinnbar und u#berwa#ltigend aber ist die Wirkung des Gebotes auf die Existenz des Einzelnen. Und diese Wirkung ist notwendig uns vor Augen zu fu#hren. .PP Mit einem Schlage trennt das Gebot den Einzelnen den es trifft von seinen Mitmenschen. Es heisst ja: .ul Du sollst keine anderen Go#tter neben mir haben. Von einem .ul "Ihr sollt keine anderen Go#tter neben mir haben." ist nicht die Rede. Und diese Auswahl des Einzelnen bedeutet keine Erniedrigung. Im Gegenteil, ich vermag mir keine andere Weisung vorstellen, welche den Menschen in vergleichbarer Weise erho#ht. Es ist als sagte ein Ko#nig zu seinem Untertan, komm, setze dich mit mir auf den Thron. Das Gebot erho#ht den Einzelnen indem es ihm eine Verantwortung anvertraut und ihn damit vor seinen Mitmenschen als mu#ndig anerkennt. Und die Verantwortung ist schlechthin diese: sich selbst seinen Gott zu erwa#hlen. Indem das Gebot diese Verantwortung einem jeden Menschen in Angesicht aller Welt antra#gt verleiht es ihm zugleich eine Waffe und einen Schutz gegen die Anforderungen seines Volkes. So schu#tzt und verteidigt das Gebot den Menschen nicht so sehr, wie mir scheint, gegen die Angriffe der Natur, sondern vor allem gegen die Anspru#che der Gesellschaft. Es erhebt ihn u#ber die Heteronomie der Volksangeho#rigkeit zur autonomen Beziehung zu Gott, das heisst, zur eigenen Seele, zum eigenen Ich. .PP Man vergegenwa#rtige sich die Lage. Das Volk, welches unter der Fremdenherrschaft der A#gypter durch sein Leiden und durch die Verfolgung sich seiner bewusst geworden war, befreit sich, und zieht durch die Wu#ste dem gelobten Land entgegen. In A#gypten hatte sich ihm das Bo#se in der Gestalt pharaonischer Ha#scher gezeigt. Nun aber, nach der Befreiung, erscheint das Bo#se plo#tzlich als etwas ganz anderes. Das Bo#se erscheint inmitten des Volkes. Wie eine Seuche wa#chst es in ihm auf. Die Unterdru#ckung die einst von aussen kam kommt nun vom Volke selbst. Sie wallt im Busen der Gesellschaft auf. Mit der Verfolgung des Einzelnen unterdru#ckt das Volk sich selbst. Die Volkszugeho#rigkeit ist es, die den Einzelnen zu zersto#ren droht. Nun fa#llt an Moses zum zweiten Mal die Aufgabe das Volk zu befreien. Das erste mal befreite er es von der Tyrannei des Pharao. Das zweite mal befreite er es von sich selbst indem er ihm das erste Gebot vom Berge brachte. .PP Das Gebote wendet sich mit seinem "Du sollst" an den Einzelnen, doch sind die verbotenen falschen Go#tter keineswegs seine Erfindung. Sie werden ihm von aussen aufgedra#ngt. Das Volk, die Gesellschaft, beansprucht seine Seele, Man verlangt von ihm, dass er in Gemeinschaft untertauche und sich ihrem Go#tzendienst anschliesse. Die Go#tzen sind Ausdruck des Volksgeistes, sie sind seine Vertreter. Das goldene Kalb, vom Volk umtanzt, die Fahne der sie die Treue schwo#ren, sind Gemeinschaftserzeugnisse. So sucht die Gesellschaft dem Einzelnen ihre Go#tzen aufzuzwingen. Denn nur mittels der Go#tzen kann es ihr gelingen den Einzelnen in ihre Gewalt zu bekommen. Nichts ist ihr wichtiger, als dass sie den Einzelnen loslo#st von jener Verschmelzung von Seele und Gott wie sie sich unter dem Druck der a#gyptischen Knechtschaft entwickelt hatte. Und diese Loslo#sung vom Bewusstsein in Gott, oder von Gott im Bewusstsein, von der Verschmelzung des Ich mit dem Gott, worin die israelitische Fro#mmigkeit bestand und besteht, dies ist die Su#nde, welcher dies Gebot Einhalt bietet. Solange aber die unbedingte Gebundenheit des Einzelnen an Gott gewahrt wird, sind die Anspru#che der Gesellschaft auf seine Seele machtlos. .PP Es ist belehrend zu bedenken (instructive to consider) wie die Gesellschaft unmittelbar nach dem Erlass des Gebotes beginnt, dem Einzelnen den das Gebot vor ihren An- und Eingriffen schu#tzt, diese Schranken auf ihre Anspru#che streitig zu machen. Sie tut es dadurch, dass sie ihn mit unza#hligen nichtswu#rdigen Regeln belastet, die zu befolgen nun auch als eine Gottespflicht ausgelegt wird, und durch welche sie dem Einzelnen sein Gottesverha#ltnis ablistet. Sie tut es besonders dadurch, dass sie sich anmasst den Gott, und den Glauben an ihn gegen den Ungla#uben zu verteidigen, den Menschen zum Gottesdienst zu zwingen, und es entgeht ihr, wie sie damit die Gottesbeziehung des Einzelnen in o#ffentlichen Go#tzendienst verwandelt. .PP So kommt Gott in der Gestalt seines Sohnes den Menschen zu erlo#sen, vermeintlich von seinen Su#nden, denn man hat es ihm eingeredet, dass er su#ndig ist, eigentlich aber vom Fluch der Gesellschaft. Doch die Gesellschaft will sich ihre Macht nicht nehmen lassen. Sie to#tet, um diese zu bewahren, den Gott auf die grausamste Weise. Er stirbt als Opfer fu#r die Seele des Einzelnen. An diesem Opfer soll der von der Gesellschaft gescha#digte Mensch geheilt werden. Aber auch diese Verso#hnung des Menschen mit sich selbst, mit seinem Schicksal, mit seinem Gott, ist der Gesellschaft wiederum unertra#glich. und wird wiederum Gegenstand ihrer feindseligen Angriffe. Die Kirchengeschichte liefert das unverblu#mte Zeugnis von der zersto#rerischen Wut der Gemeinschaft. So kommt es, dass bis auf den heutigen Tag, die Geschichte der Religion als die Chronik vom Abbau der Religionsgesellschaft, immer wiederkehrend als Reformation gedeutet werden muss. .PP Dass der Mensch keine Go#tter neben dem Einen "haben" soll, besagt dass die Gottbezogenheit bei dem Einzelnen liegt. Wie der Mensch andere Go#tter zu "haben" vermag, so vermag er auch den einen Gott zu haben. Um es ausdru#cklich klar zu machen, es reimt sich nicht zu sagen, "Der Gott hat einen Menschen." Aber es ist u#beraus sinnvoll wenn man sagt, "Der Mensch hat seinen Gott." Das Gebot selbst, indem es dem Menschen verbietet andere Go#tter zu haben, weist darauf hin, dass die Anerkennung des einen Gottes auch irgendwie in der Ausdruck der Intention und des Willens des Einzelnen ist. Es ist irrefu#hrend u#ber das Wesen eines vermeintlich gekannten Gottes zu spekulieren. No#tig ist nur einzusehen, dass jenes go#ttliche Wesen welches vom Menschen bekannt wird, auch vom bekennenden Menschen unzertrennlich ist. Die Untrennbarkeit des go#ttlichen Wesens und der menschlichen Existenz, bekommt in der Inkarnationslehre des Christentums ihren eindeutigsten Ausdruck. Und letzten Endes macht es weniger Unterschied als man meint, ob der Gott den Menschen schafft, oder der Mensch den Gott. Es liegt eine befriedigende Symmetrie in dem Gedanken, dass sie sich gegenseitig erschaffen. Wen diese Aussicht beku#mmert, der mag sich mit der Vorstellung tro#sten, dass ein Go#ttliches im Menschen den u#berweltlichen Gott erschafft, oder dass Gott immer wieder und nur in der Seele des Einzelnen seine eigentliche Entstehung und Wirkung hat. Worauf es allenfalls ankommt ist die Unmittelbarkeit und Untrennbarkeit der Beziehung. Und eben weil die Beziehung von Mensch und Gott urspru#nglich ist, besagt das Gebot zu dem einen Gotte nichts und alles. Es ist einerseits u#berflu#ssig, andererseits ist es allumfassend. Auch vermag nur Gott im Einzelnen, oder nur der von Gott beseelte Einzelne es sich vorzuschreiben. Wer sonst es befehlte, wa#re ein unbefugter Eindringling in das Gottesverha#ltnis des Einzelnen. Insofern als es den Einzelnen nur sich selbst gegenu#ber verpflichtet, unterscheidet sich dieses Gesetz sich von allen anderen Gesetzen. Man nennt es Gesetz weil es dem Einzelnen so unerbittliche Pflichten auferlegt. Aber diese Pflichten gelten nur seinem Gott und sich selbst. So bewirkt dies Gesetz in verfahrensrechtlicher (procedural) Hinsicht dieselbe Freiheit des Einzelnen von der Gesellschaft welche die Herrschaft Gottes als Konkurrenz jeder weltlichen Herrschaft dem Menschen verbu#rgt. .PP In polarem Gegensatz zu dem Gesetz das des Menschen Dasein an seinem Gott und an sich selbst verankert, liegt die dritte Gruppe der Gesetze, welche ich vorla#ufig als bu#reaukratisch bezeichnen mo#chte. Wa#hrend das Gottesgesetz den Menschen befreit und u#berhaupt die Quelle seiner Freiheit ausmacht, ist es die bu#reaukratische Gesetzgebung welche den Menschen seiner Freiheit beraubt, und welche jedenfalls in der Moderne das wesentlichste Instrument seiner Versklavung ist. .PP Die Bureaukratie umfasst die willku#rlichen und zufa#lligen (arbitrary and haphazard) Regeln welche die Gesellschaft zur Bequemlichkeit (convenience) der Machthaber dem Untertan zumutet. Bu#reaukritische Vorschriften werden dem Einzelnen von A#mtern und Beho#rden aufgebu#rdet, mit der Anmassung, dass sie berechtigt ist, ihm eine Pflicht des Befolgens aufzuerlegen vergleichbar mit jenem unbedingten Gehorsam welche dem ersten Gebot gebu#hrt. Doch die Anspru#che der Bu#reaukratie auf unbedingte Gu#ltigkeit ihrer Regeln sind abgo#tterisch (go#tzendienerisch). Ihr sollt keine anderen Go#tter neben mir haben heisst eben auch, ihr sollt keine anderen Gesetze neben mir haben. Die Vielfa#ltigkeit der sinnlosen Regeln verlottern den heiligen Gehorsam den der Mensch auf Grund seiner Gottesbeziehung den gesellschaftlichen Einrichtungen entgegenzubringen bereit ist. Tatsa#chlich stehen diese geringen Gesetze in Beziehung zu dem grossen Gesetz, wie die kleinen Go#tzen zu dem Namenlosen. Sie erscheinen als organisatorisches Mittel durch welches die Gesellschaft die Handlungen seiner Mitglieder zu kontrollieren strebt. Ihr einziger Wert besteht in dem durch sie zu erreichenden Ziel. .PP Es ist einer von Kants grossen Irrtu#mern, dass er sich anmasste mit seinem "kategorischen Imperativ" die Unbedingtheit der Gottesbeziehung auf alle denkbaren Abmachungen auszudehnen, mittels derer die Menschen verhandeln. Gerade an jenem Punkt, an dem er die Autonomie, die Selbstregierung des Menschen am Ho#chsten preist, wird sie mit dialektischer Notwendigkeit aufgehoben. Die Autonomie des Menschen beruht auf dem Befehl, Du sollst keine anderen Go#tter neben mir haben. Diese Autonomie wird untergraben, indem der Mensch geno#tigt wird unza#hligen anderen Geboten das Opfer seines Lebens zu bringen. Dem Fu#rsten ein gottgegebenes Regierungsrecht zuzuerkennen, den Fu#rsten an Gottes statt zu setzen, war der neue Go#tzendienst mit welchem Luther den alten Go#tzendienst ersetzte. Diese Abgo#tterei wird von Kant aufgegriffen, indem er den Einzelnen zum Gehorsam gegen wesentlich (virtually) alle amtlichen Regeln und Entscheidungen verpflichtet. Mit diesem Mandat zersto#rte er das Vorrecht des Einzelnen gegen die Welt, gegen die Gesellschaft, aufzubegehren. Und somit nahm er ihm seine Freiheit. Denn die Freiheit des Menschen erblu#ht immer aufs neue aus seinem Verha#ltnis zu Gott oder zum Go#ttlichen oder wie immer man das nennen mag, was dem Bewusstsein des Einzelnen seine unabha#ngige und unbedingt notwendige Existenz verbu#rgt. Die unbedingte Notwendigkeit welcher der Kategorische Imperativ Ausdruck gibt wurde aber von Kant der Willku#r zufa#lliger Einrichtungen anheimgegeben. .PP Das Vorgehende la#sst sich durch die Bemerkung (Betrachtung) zusammenfassen, dass die Gottesbeziehung des Einzelnen eine anarchische ist, insofern als diese Beziehung eine Behauptung des Einzelnen seiner geistigen, aber vor allem seiner seelischen Vorrechte gegenu#ber der Gesellschaft darstellt. Die Beziehung zu Gott ist eine nie versiegende Quelle der Freiheit. .PP Hingegen ist es der unvermeidliche Drang der Gesellschaft sich den Einzelnen unterzuordnen und ihn entsprechend seiner Freiheit zu berauben. Man hat oftmals versucht einen Unterschied zwischen a#usserer, nebensa#chlicher Gebundenheit und innerer geistiger Freiheit zu unterscheiden. Aber diese Unterscheidung ta#uscht. An diesem Punkt sind wir auf eine unlo#sbare Antinomie gestossen, und wir ta#ten besser diese zu verstehen als zu verleugnen. Entsprechend sollte man das Gottesgebot als Auflockerung wenn nicht gar Auflo#sung gesellschaftlicher Bande verstehen. Die Anmassung der Gesellschaft, hingegen, sich dieses Gebot anzueignen wa#re der a#rgste Betrug an der Wu#rde des Einzelnen. .PP Zwischen dem Einzigen und den nichtigen Gesetzen liegt eine zahlreiche zweite Gruppe der Gesetze welche an den Eigenschaften des ho#chsten und der niedrigsten Gesetze zugleich teil hat und diese u#berbru#ckt. Die Gesetze der zweiten Gruppe sind es, welche die Individualita#t des Menschen in die Gesellschaft verflechten, und dadurch die Gesellschaft u#berhaupt erst ermo#glichen. Ihre Wirksamkeit ru#hrt daher, dass sie den Zwang des Gewissens mit der No#tigung der Gesellschaft verbinden. .ce =============== .PP Die Einheit Gottes, welche den Monotheismus bestimmt, ist ein Spiegelbild der Einheit des Menschenbewusstseins. Dagegen ist die Vielgo#tterei die Verteilung des Bewusstseins auf eine Vielfa#ltigkeit, der Einzelnen (a multiplicity of individuals) auf eine Gesellschaft zuru#ckzufu#hren. .ce =============== .PP Das Studium der Gesetze, die Rechtswissenschaft, ist dementsprechend in drei Teilen durchzufu#hren. Erstens, das Studium der Gottesbeziehung des Einzelnen welches die Grundlage jedes menschlichen Bewusstseins und jeder menschlichen Ta#tigkeit u#berhaupt ausmacht. Zweitens, das Studium der o#ffentlichen Gesetze, der Gesellschaftsregeln welche sich auf die individuelle Gottesbeziehung berufen, und welche diese als Fundament und Rahmen (foundation and framework) fu#r die Ausfu#hrung der Gesellschaft in Anspruch nehmen. Drittens, das Studium der o#ffentlichen Gesetze insofern sie die Beziehung zur subjektiven Notwendigkeit verloren haben. .PP Was die Gottesbeziehung des Einzelnen anbelangt, so la#sst sich von dieser zwar die gesammte menschliche Existenz ableiten, aber dennoch liegt es im Wesen dieser Beziehung, dass sie der objektiven Darstellung und Mitteilung unerreichbar bleibt. Man vermag zwar auf ihre Existenz hinweisen, etwa wie man auf Schmerz, Freude, Hoffnung hinweisen kann, aber um zu erfahren was sie ist, muss man sie selbst erleben. .PP Die o#ffentlichen Gesetze berufen sich, wie ich erwa#hnt habe, auf das Gottesverha#ltnis des Einzelnen, und doch, schon das dritte der Zehn Gebote weist auf die Schwierigkeiten welche die Ausbreitung des Subjektiven auf das O#ffentliche mit sich bringt. Wieviel Kummer und Unheil sind nicht von diesem willku#rlichen und unsinnigen Ruhegebot fu#r den siebten Tag angestiftet worden. Das zweite Gebot schu#tzt den Namen Gottes vor Missbrauch, und ist u#berflu#ssig wie das erste, indem es die Ehrfurcht vor dem Namen Gottes fordert welche dem Frommen selbstversta#ndlich ist. (Das erste Gebot ist u#berflu#ssig insofern als es das Wesen des Menschen und sein Dasein begrifflich bekra#ftigt. Bestehen ta#ten Gott und Mensch auch ohne dies Gebot und ihre Beziehung wu#rde auch ohne diese Besta#tigung geschehen.)