am 26. Ma#rz 1988 .PP .na Eine Kernfrage der Ethik und der Rechtswissenschaft ist ob der Impertif, der Zwang welcher den Menschen im privatem zur ethischen Handlung dra#ngt derselbe ist wie jener Zwang der ihn im O#ffentlichen zum Gehorsam gegen die Gesetze auffordert. Eine lange ehrwu#rdige U#berlieferung, die mit Solon oder mit Hesiod beginnt, die Platon hochgezu#chtet hat, die in verschiedenen Weisen von Kant und von den Utilitariern besta#tigt worden ist, will wahr haben, dass es so sei. Wenn nun ich mich unterfange diesen u#berlieferten Glauben in Frage zu stellen, so laufe ich Gefahr als Verleumder des Wahren und Guten verschma#ht zu werden. Aber das Risiko dieser Schmach will ich, muss ich auf mich nehmen. .PP Zu meiner Verteidigung kann ich darauf hinweisen, dass schon Platon dieser Identita#t von innerer und a#usserer Tugendhaftigkeit nicht vo#llig sicher war, mag man schon aus seiner Beschreibung, and Anfang des Staates vom vollkommen gerechten und vollkommen ungerechten Menschen entnehmen. Die Tatsache zwar, dass er denselben Ausdruck, Gerechtigkeit, fu#r die innere wie fu#r die a#ussere Gerechtigkeit angewandt hat, la#sst dareauf schliessen, dass seinem Weltbild gema#ss die beiden u#bereinstimmen mussten, und dass, wo sie es nicht taten die Welt aus den Fugen geraten war. Christus aber war praktischer gesinnt, als er riet, man solle dem Kaiser geben, was des Kaisers ist, und Gott geben was Gottes ist. Im optimistischen 17. und 18. Jahrhundert machte man den Versuch die o#ffentliche und die private Moralita#t in dem Begriff von Naturgesetz, "Natural Law", zu vereinen, aber ich stehe unter dem Eindruck, dass diese Versuche Programm blieben, und dass sie ihr Ziel verfehlten. .PP Aber die Trennung von o#ffentlicher und privater Tugend bedarf meines Erachtens keiner geschichtlichen Rechtfertigung. Die Beweislast la#ge ga#nzlich auf Seiten derer welche die Zusammengeho#rigkeit behaupten.